Pressemitteilungen
20. 02. 2004
STADLER: Überflüssige Bundesratsinitiative Bayerns
BERLIN. Zum Einsatz der Bundeswehr nach innen erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Max STADLER:
Die bayerische Staatsregierung hat eine Bundesratsinitiative beschlossen, um die Bundeswehr zur Abwehr von Terrorgefahren im Inneren einsetzen zu können. Innenminister Beckstein (CSU) hält dafür eine Grundgesetzänderung für erforderlich. Dieselbe Auffassung wird heute in einer Presseerklärung des innenpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk, vertreten.
Diese Bundesratsinitiative ist ein typischer Schaufensterantrag und völlig überflüssig. Der Bundestag befasst sich längst mit der Problematik und braucht keine Nachhilfe durch die bayerische Staatsregierung.
De FDP will an der klaren Trennung zwischen Polizei und Bundeswehr festhalten, übrigens in Übereinstimmung mit maßgeblichen Polizeipraktikern. In manchen Fällen darf aber die Polizei im Wege der Amtshilfe auf einzelne Leistungen der Bundeswehr zurückgreifen. Dies ist überhaupt nichts Neues und längst in Artikel 35 des Grundgesetzes geregelt. Nur in dort aufgeführten, eng begrenzten Ausnahmefällen ist ein Einsatz der Bundeswehr nach innen zulässig. Dazu zählt selbstverständlich auch die Überwachung des Luftraums.
Strittig ist die Frage, ob Artikel 35 (Amtshilfe) auch die Abwehr eines im Inland entführten Flugzeugs betrifft, das als Waffe gegen Menschen oder Gebäude eingesetzt werden soll. Genau damit wird sich Ende März in einer Sachverständigen-Anhörung der Innenausschuss des Bundestags befassen. Dies ist ein Problem des schon im Bundestag in erster Lesung behandelten Luftsicherheitsgesetzes. Eines Antrags der bayerischen Staatsregierung bedarf es somit nicht.
In dieser Anhörung wird es aber auch um die Frage gehen, ob ein Flugzeugabschuss, der das Leben unschuldiger Passagiere vernichtet und damit zwingend deren Grundrecht auf Leben aus Artikel 2 GG tangiert, überhaupt gesetzlich geregelt werden darf.
Bettina Lauer - Telefon (030) 227 54618 -
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